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Hörbeispiele
Geschrieben von: Wolfgang Meyer   
Montag, den 21. Juni 2010 um 17:40 Uhr

Die bisher an dieser Stelle angebotenen Hörproben sind leider nicht mehr verfügbar.

Wir lassen diese Veranstaltern und Interessenten jedoch auf Anfrage gerne zukommen.

Hintergrund

Aufgrund der Bestimmungen der GEMA dürfen urheberrechtlich geschützte musikalische Werke (zu denen auch Coversongs zählen, selbst wenn sie, wie in unserem Fall, neu interpretiert und aufgenommen wurden) nur noch gegen Lizenzgebühren auf Websites öffentlich angeboten werden. Das Angebot eines entsprechenden Linzenzvertags mit der GEMA lehnen wir ab und haben die Titel als Konsequenz an dieser Stelle entfernt.

Während wir das Urheberrecht an sich für eine sinnvolle Sache halten und den Originalautoren/-künstlern selbstverständlich den finanziellen Lohn für ihre Werke gönnen, finden wir die hier zutreffende Regelung als unsinnig. Dazu einige Gedanken:

  1. Die Titel werden nicht kommerziell verwendet; wir als Coverband erzielen keinen direkten wirtschaftlichen Gewinn, sondern lediglich einen Werbeeffekt, der letztendlich wieder der GEMA zugute kommt (siehe Punkt 4)
  2. Die Titel dienen reinen Demonstrationszwecken, ein wichtiger Bestandteil der Einigung zwischen Band und (potentiellem) Veranstalter im Vorfeld einer Veranstaltung
  3. Die Hörproben sind ein wichtiger Entscheidungsfaktor darüber, ob der Veranstalter die Band verpflichtet
  4. Bei erfolgreicher Einigung zwischen Band und Veranstalter, also wenn es zu einer Veranstaltung mit der Band kommt, fallen dem Veranstalter für die Aufführung ohnehin Gebühren gegenüber der GEMA an, welche i.d.R um einiges höher sind als es die Gebühren für einen Jahreslizenzvertrag zwischen Band und GEMA wären

Im Klartext: Die GEMA schneidet sich durch diese Regelung ins eigene Fleisch und verursacht für Bands und Veranstalter unnötige Mühen und Kosten. Daher unsere Entscheidung. Wir entschuldigen uns bei Ihnen, den Veranstaltern, für diese Unannehmlichkeiten.

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